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   BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84   

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https://dejure.org/1984,19486
BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84 (https://dejure.org/1984,19486)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1984 - 6 ABN 15/84 (https://dejure.org/1984,19486)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 6 ABN 15/84 (https://dejure.org/1984,19486)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 29.04.1982 - 7 AZN 101/82
    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    Es darf kein Raum für Zweifel bleiben, welchen Rechtssatz die jeweilige Entscheidung aufgestellt hat (BAG Urteil vom 3. Juli 1963 - M AZR 207/62 AP Nr. 2M zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und die Beschlüsse vom 10. Juni 1981 - 6 ABR 6/81 - und 29. April 1 9 8 2 - 7 AZN 101/82 -).

    Daher genügt es nicht, daß aus den Ausführungen einer oder beider Entscheidungen nur mittelbar auf einen zugrundeliegenden Rechtssatz geschlossen werden kann (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1967 - 2 AZR 271/67 -, AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und die1Entscheidungen vom 29. April 1982 - 7 AZN 101/82 - und vom 5. Mai 1982 - 7 AZN M6/82 -), solange nicht ein abstrakter Rechtssatz zwingend aus dem gedanklichen Zusammenhang nur scheinbar fallbezogener Ausführungen der anzufechtenden Entscheidung folgt und der Be-.,-;.

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    Die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz ist u.a. nach §§ 92 a, 72 a Abs. 3» 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ordnungsgemäß begründet, wenn der Beschwerdeführer im einzelnen darlegt, welche divergierenden abstrakten Rechtssätze die anzufechtende wie die angezogene Entscheidung aufgestellt haben und daß jedenfalls die anzufechtende Entscheidung auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG 32, 136 = AP Nr. 1 und Beschluß vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    a) Die Beschwerde rügt eine Divergenz zwischen dem in der anzufechtenden Entscheidung aufgestellten Rechtssatz, das Recht des Betriebsrats, gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Einblick zu nehmen, schließe auch die Befugnis ein, in die entsprechenden Listen über die übertarifliche Vergütung unter den gleichen Voraussetzungen Einblick zu nehmen, wie bei den übrigen Arbeitnehmern des Betriebes und den in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - und vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - (= AP Nr. 12 und 15 zu § 80 BetrVG 1972) aufgestellten Rechtssatz, das Einblicksrecht dürfe nicht schrankenlos und willkürlich ausgeübt werden.
  • BAG, 19.11.1979 - 5 AZN 15/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Ordnungsgemäße Begründung -

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    Die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz ist u.a. nach §§ 92 a, 72 a Abs. 3» 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ordnungsgemäß begründet, wenn der Beschwerdeführer im einzelnen darlegt, welche divergierenden abstrakten Rechtssätze die anzufechtende wie die angezogene Entscheidung aufgestellt haben und daß jedenfalls die anzufechtende Entscheidung auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG 32, 136 = AP Nr. 1 und Beschluß vom 19. November 1979 - 5 AZN 15/79 AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    $$ schwerdeführer dies darlegt (BAG Beschluß vom â?¦. August 1981 - 3 AZN 107/81 -, AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    a) Die Beschwerde rügt eine Divergenz zwischen dem in der anzufechtenden Entscheidung aufgestellten Rechtssatz, das Recht des Betriebsrats, gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG in die Bruttolohn- und -gehaltslisten Einblick zu nehmen, schließe auch die Befugnis ein, in die entsprechenden Listen über die übertarifliche Vergütung unter den gleichen Voraussetzungen Einblick zu nehmen, wie bei den übrigen Arbeitnehmern des Betriebes und den in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - und vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - (= AP Nr. 12 und 15 zu § 80 BetrVG 1972) aufgestellten Rechtssatz, das Einblicksrecht dürfe nicht schrankenlos und willkürlich ausgeübt werden.
  • BAG, 16.10.1967 - 2 AZR 271/67

    Divergenzrevision - Zusammnefassung entwickelter Grundsätze

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    Daher genügt es nicht, daß aus den Ausführungen einer oder beider Entscheidungen nur mittelbar auf einen zugrundeliegenden Rechtssatz geschlossen werden kann (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1967 - 2 AZR 271/67 -, AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und die1Entscheidungen vom 29. April 1982 - 7 AZN 101/82 - und vom 5. Mai 1982 - 7 AZN M6/82 -), solange nicht ein abstrakter Rechtssatz zwingend aus dem gedanklichen Zusammenhang nur scheinbar fallbezogener Ausführungen der anzufechtenden Entscheidung folgt und der Be-.,-;.
  • BAG, 01.12.1983 - 6 ABR 6/81

    Einigungsstelle - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    Es darf kein Raum für Zweifel bleiben, welchen Rechtssatz die jeweilige Entscheidung aufgestellt hat (BAG Urteil vom 3. Juli 1963 - M AZR 207/62 AP Nr. 2M zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und die Beschlüsse vom 10. Juni 1981 - 6 ABR 6/81 - und 29. April 1 9 8 2 - 7 AZN 101/82 -).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 ABN 15/84
    Daher genügt es nicht, daß aus den Ausführungen einer oder beider Entscheidungen nur mittelbar auf einen zugrundeliegenden Rechtssatz geschlossen werden kann (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1967 - 2 AZR 271/67 -, AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision und die1Entscheidungen vom 29. April 1982 - 7 AZN 101/82 - und vom 5. Mai 1982 - 7 AZN M6/82 -), solange nicht ein abstrakter Rechtssatz zwingend aus dem gedanklichen Zusammenhang nur scheinbar fallbezogener Ausführungen der anzufechtenden Entscheidung folgt und der Be-.,-;.
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